AXA senkt Versicherungsbeiträge für Oldtimer und Youngtimer
"Wir wollen in diesem Segment weiter wachsen und wettbewerbsfähig bleiben. Dazu gehören natürlich auch attraktive Beiträge." Besonders bei PS-starken Fahrzeugen wirken sich die Prämiensenkungen deutlich aus. Als Oldtimer gelten Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 1979 (vorher 1978), Youngtimer sind ausgewählte Fahrzeuge der Baujahre 1980 bis 1984 (vorher 1979 bis 1984) gemäß des AXA Katalogs
Raritäten auf vier Rädern brauchen besonderen Versicherungsschutz
Oldtimer und Youngtimer sind nicht nur von hohem ideellem, sondern auch von beachtlichem materiellem Wert. Wer so ein Liebhaber-Modell besitzt, steckt meist viel Zeit, Liebe und Mühe in seine Leidenschaft. Da sollte auch der Versicherungsschutz auf die speziellen Bedürfnisse der Besitzer zugeschnitten sein. Dazu gehört etwa, dass tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs versichert ist. Bei AXA sind sogar auch Ersatzteile, die in der Wohnung oder Garage gelagert werden, bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme automatisch mitversichert. Ein spezieller Oldtimer-Schutzbrief sorgt für den Rücktransport in die heimische Fachwerkstatt des Vertrauens - und zwar in einem sicheren, geschlossenen Spezialtransporter. Und wer gleich mehrere Oldtimer besitzt, kann sich sogar auf Kosten der Versicherung eigenen Ersatz liefern lassen, wenn ein Fahrzeug bei einer Rallye ausfällt.
Wertgutachten ermitteln die richtige Versicherungssumme
Für den Fall eines Schadens ist ein Wertgutachten hilfreich, das der Besitzer alle zwei Jahre aktualisieren lassen sollte. Bei Fahrzeugwerten ab 25.000 Euro (bei Motorrädern und sonstigen Oldtimer-Fahrzeugen ab 10.000 Euro) muss der Halter es auch der Versicherung vorlegen. Liegt der Wert des Fahrzeugs darunter, reichen Fotos, eine Kopie des Kfz-Briefes oder der Zulassungsbescheinigung, Angaben zu Restaurierungsarbeiten und die Zustandsnote (1 bis 5). Für die Versicherung von Youngtimern ist immer die Vorlage eines maximal zwei Jahre alten Gutachtens erforderlich.
Voraussetzungen für den Abschluss von Oldtimer- und Youngtimer-Versicherungen
Rund eine Million in Deutschland zugelassene PKW sind älter als 20 Jahre, etwa ein Drittel davon sogar älter als 30. Schätzungsweise 80 Prozent davon könnten als Oldtimer oder Youngtimer und damit besonders günstig versichert werden.
Das Alter ist allerdings nicht die einzige Voraussetzung für den Abschluss einer günstigen Oldtimer- oder Youngtimer-Police. Ein Fahrzeug kann erst dann als Oldtimer versichert werden, wenn es erstmals vor dem 31.12.1979 zugelassen wurde. Es muss sich in einem guten, weitgehend originalen Zustand befinden. Das Fahrzeug darf nur als Zweitwagen genutzt werden, jährlich sind maximal 8.000 Kilometer Fahrleistung erlaubt. Außerdem muss das Liebhaberstück in der Regel in der Garage geparkt werden. Der Halter muss zudem mindestens 25 Jahre alt sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Halter in den Genuss einer wesentlich günstigeren Oldtimer-Police kommen.
Für Youngtimer gilt: Die erste Zulassung muss zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1984 liegen. Auch diese Fahrzeuge müssen sich in einem guten, weitgehend originalen Zustand befinden, in der Garage abgestellt werden und dürfen nur als Zweitwagen benutzt werden. Youngtimer müssen mit einem schwarzen oder einem Saison-Kennzeichen zugelassen sein. Der Wert muss mindestens 4.000 Euro betragen (Nachweis durch maximal zwei Jahre altes Wertgutachten). Der Halter muss mindestens 30 Jahre alt sein. Mit diesen Bedingungen stellen die Versicherungen sicher, dass nur gepflegte Fahrzeuge mit einem geringen Schadenrisiko über die günstigeren Prämien abgesichert werden.
* Der AXA Positiv-Katalog für Youngtimer ist eine definierte Liste von Fahrzeugen, die als Youngtimer
versichert werden können. Er beinhaltet ca. 50 Fahrzeug-Modelle.
Quelle: Pressemeldung AXA Konzern Aktiengesellschaft
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