Kfz-Versicherungen: Fristen beachten beim Jahreswechsel

20.12.2010 | Berlin
Bis spätestens zum 31. Dezember 2010 sollte man Schaden seinen Versicherer melden, den man bei einem Unfall mit geringem Schaden als Reparaturkosten für das Fahrzeug der Unfallgegner ausgelegt hat. Dazu rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wurden ein oder mehrere solcher Bagatellschäden im Laufe des Jahres verursacht, kann man sich von seinem Versicherer ausrechnen lassen, was für ihn günstiger ist: Alle Schäden zu melden, sie selbst zu bezahlen oder nur den teuersten Schaden zu melden und den kleineren selbst zu bezahlen.

Grundsätzlich müssen Unfallverursacher den Schaden der Versicherung innerhalb einer Woche schriftlich oder telefonisch anzeigen. Schäden bis etwa 500 Euro, sogenannte Kleinschäden, sind von dieser Regelung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung ausgenommen.

Nicht ein großer Schaden, sondern viele kleine Schäden haben einen höheren Rabattverlust zur Folge, da bei der Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt nicht die Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend ist.

Quelle: Pressemeldung doppelklicker.de

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