Versicherungskammer Bayern bietet Kommunen einen Rundum-Schutz
Versicherungen sind ein wichtiges finanzpolitisches Steuerungsinstrument für alle Unternehmen. Das gilt in gleichem Maße auch für Kommunen. Dabei sind Kommunalversicherungen in hohem Maße Spezialversicherungen. Die Versicherungsbedürfnisse der Kommunen sind bestimmt von ihren besonderen Aufgaben und der sich daraus ergebenden Risiken. Hierfür bietet die Versicherungskammer Bayern die passenden Produkte; ihre Experten informieren ausführlich auf der Kommunale 2009 vom 14. und 15. Oktober 2009 in Nürnberg in der Halle 12 am Stand 327.
Neben den zahlreichen Versicherungsprodukten für Kommunen - wie kommunale Kfz-, Elektronik-, Haftpflicht-Versicherungen usw. - stehen folgende Themen im Fokus des Messeauftritts der Versicherungskammer Bayern:
· Kommunaler Versicherungsschutz vor Naturgefahren
· Risk-Management
· Beihilfeversicherung
· Kommunaler Rechtsschutz
Kommunaler Versicherungsschutz vor Naturgefahren
Hochwasser- und Überschwemmungskatastrophen sowie heftige Stürme als Folge des Klimawandels stellen auch für kom-munale Gebäude eine steigende Gefahr dar. Mit der Zunahme von Unwettern nimmt die Anzahl der Schäden zu. Nach wie vor ist vielen Kommunen oft nicht bewusst, dass meist nicht alle kommunalen Gebäude gegen alle Naturgefahren versichert sind. In der Regel sind die Gefahren Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser versichert, nicht aber die Naturgefahren wie Überschwemmungen (auch Starkregen), Hochwasser, Schnee-druck und Lawinen. Hierfür bietet die Versicherungskammer Bayern entsprechende Versicherungslösungen.
Risk-Management
Ein umfassendes Risikomanagement kann vor großen Schäden bewahren. Die Versicherungskammer Bayern erarbeitet umfassende Konzepte, um Gefahren und Schadenquellen auszuschließen. Damit ein Schaden gar nicht erst passiert, steht ein Expertenteam mit Rat und Tat zur Seite. Es identifiziert mögliche Gefahrenquellen, kategorisiert die Risiken und nennt Maßnahmen, die Risiken minimieren.
Beihilfeversicherung
Die Beihilfe ist eine Beteiligung des Dienstherrn, zum Beispiel einer Landes- oder Kommunalbehörde, an den Krankheitskos-ten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt. Sie ist personenbezogen und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung (zum Beispiel bei der Versicherungskammer Bayern) sollen zusammen mit der Beihilfe die Krankheitskosten zu 100 Prozent decken.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Kommunen, die Beihilfen selbst abzurechnen und auszuzahlen. Das ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und den dazugehörigen Kosten verbunden. Die Versicherungskammer Bayern leistet hier einen Rundum-Service im Rahmen einer Beihilfeversicherung: Die gleichzeitige Auslagerung der kompletten Abwicklung der Beihilfe (mit Übernahme der Beihilfeabrechnung und Auszahlung) und die Tragung des Risikos.
Kommunaler Rechtsschutz
Die ÖRAG ist der bundesweit tätige Rechtsschutzversicherer der öffentlichen Versicherer und betreibt auch das kommunale Rechtsschutzgeschäft in Bayern. Der Versicherungsschutz ist für Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie deren Spitzenbeamte und Ratsmitglieder, Gemeindebedienstete bzw. Mitarbeiter, Gesetzliche Vertreter und Organe sowie ehrenamtlich Tätige.
Quelle: Pressemeldung Versicherungskammer Bayern
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