Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts stärkt die Rechte von Geschädigten, indem er eine verschuldensunabhängige Haftung für Halter von E-Scootern und selbstbalancierenden Fahrzeugen vorsieht und das Verschulden von Fahrerinnen und Fahrern per se annimmt. Dadurch erleichtert sich die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen erheblich. Der Automobilclub KS e.V. erklärt ausführlich die rechtlichen Hintergründe, wertet die steigende Unfallstatistik aus und hebt die Verbesserungen bei Verkehrssicherheit, Nutzungsakzeptanz und Haftungsklarheit für Sharing-Anbieter hervor und fördert verantwortungsvolle Mobilität.
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Anstieg bei E-Scooter-Unfällen 2024 um 26,7 Prozent verzeichnet Polizei
Statistischen Erhebungen zufolge registrierte die Polizei im Jahr 2024 insgesamt 11 944 Unfälle mit Personenschäden, an denen E-Scooter beteiligt waren. Das entspricht einer Zunahme von 26,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt starben dabei 27 Personen, 83,9 Prozent der Verletzten befanden sich selbst auf einem Elektroroller. Häufigste Unfallfaktoren waren unsachgemäße Nutzung von Fahrbahnen und Radwegen, Alkoholeinfluss, überhöhte Fahrgeschwindigkeit sowie Verletzungen der Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr. Die Statistik verdeutlicht dringend notwendigen Präventionsbedarf.
Geschädigte müssen das Verschulden der Fahrern beweisen, um Ansprüche
Der deutsche Rechtsrahmen stuft E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h als Elektrokleinstfahrzeuge ein, die von der Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge ausgenommen sind. Geschädigte müssen deshalb nachweisen, dass die Fahrerin oder der Fahrer schuldhaft gehandelt hat, um Schadenersatz zu erhalten. Während 2020 lediglich 1.150 Drittschäden reguliert wurden, stieg diese Zahl bis 2024 auf nahezu 5.000 Fälle an und verdeutlicht die Notwendigkeit klarerer Haftungsbestimmungen. Betroffene empfinden das Verfahren als aufwändig und langwierig.
Fahrerinnen gelten automatisch als schuldhaft, Beweislast wird Geschädigten übertragen
Der Gesetzesentwurf vom 18. März sieht eine übertragene Gefährdungshaftung auf Halter elektrischer Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Segways vor, die unabhängig vom Verschulden anknüpft. Gleichzeitig wird ein mutmaßliches Verschulden der Fahrerinnen und Fahrer vermutet, sodass die Nachweispflicht für die Geschädigten erheblich erschwert wird. Ziel ist eine beschleunigte und standardisierte Regulierung von Schadensfällen, mehr Transparenz für Sharing-Unternehmen sowie eine klar definierte Rechtslage im urbanen Mobilitätsbereich. Es fördert zudem Fairness und Planungssicherheit konsequent.
Klare Haftungsbedingungen geben E-Scooter-Fahrern deutlich mehr Sicherheit bei Unfallfolgen
Mit der modifizierten Haftpflichtregelung erhalten Betreiber von E-Scooter-Sharing-Portfolios die Möglichkeit, ihre Versicherungspolicen gezielt abzustimmen und somit eine schnellere Schadensabwicklung zu realisieren. Fahrerinnen und Fahrer profitieren von eindeutigen Konditionen im Schadensfall, wodurch die Regressverfahren transparenter gestaltet werden. Die Harmonisierung rechtlicher Maßnahmen fördert Vertrauen in Mikromobilitätsdienste, regt zu verantwortungsvollem Fahrverhalten an und trägt maßgeblich dazu bei, Gehwege frei von liegengebliebenen Scootern zu halten. Zusätzlich ermöglicht die Regelung präzisere Premiumstaffelungen und effiziente Kostentransparenz.
Motorisierte Krankenfahrstühle und Landwirtschaftsfahrzeuge profitieren weiterhin von der Haftungsausschlussregelung
Mit der Beibehaltung der Ausnahmeregelung für motorisierte Krankenfahrstühle, Bau- und Landwirtschaftsmaschinen sowie weitere langsam Fahrer Kraftfahrzeuge wird eine differenzierte Haftungsstruktur ermöglicht. Diese Abgrenzung zu E-Scootern und Segways berücksichtigt spezifische Nutzungsprofile und Sicherheitsanforderungen. So entsteht eine präzise rechtliche Zuordnung, die den Charakter einzelner Mobilitätsarten schützt und gleichzeitig eine zielgenaue Regulierung erlaubt. Ziel ist eine ausgewogene Haftung, die Verkehrs- und Rechtssicherheit in urbanen Räumen nachhaltig stärkt und verbessert somit die Gesamtintegration dringend.
Mit der Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung für E-Scooter-Besitzer und der Annahme des Verschuldens bei Fahrern verbessern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich. Geschädigte müssen keine komplexen Nachweise erbringen, um Ansprüche geltend zu machen, was die Regulierung von Schäden beschleunigt. Sharing-Dienste können auf dieser Basis Versicherungen bedarfsgerecht anpassen. Fahrerinnen und Fahrer erhalten transparente Haftungsvorgaben, wodurch das Vertrauen in den Verkehr steigt und der Einsatz der Elektrofahrzeuge sicherer und attraktiver wird und Effizienz.

