Versicherungskonzern-Vorstoß bedroht Neutralität anwaltlicher Beratung – Kammern protestieren lautstark

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Im Vorfeld der 96. JuMiKo weisen BRAK und Landesrechtsanwaltskammern auf die Risiken des bayerischen Vorstoßes hin. Er soll Rechtsschutzversicherern erlauben, unabhängige Rechtsberatung anzubieten, was laut Anwaltschaft das Rechtsdienstleistungsgesetz aushebelt. Versicherer stünden in einem Objektivitätskonflikt, wenn sie Deckung prüfen und gleichzeitig Beratung liefern. Die BRAK fordert daher eine klare Ablehnung auf Bundesebene und betont die essenzielle Rolle berufsrechtlicher Standards für Verbraucher.

Konsolidierte Deckungsprüfung und Beratung bei Versicherern schafft systemische Interessenkonflikte

Während der 96. Justizministerkonferenz in Bayern kritisieren BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern den Vorschlag, Versicherungsunternehmen eigene Beratungsfunktionen einzuräumen. Sie warnen, dass dies das Rechtsdienstleistungsgesetz aushebelt und die Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung gefährdet. Ohne klare Trennung von Deckungsprüfung und Rechtsberatung drohen verdeckte Interessenkonflikte. Verbraucher würden intransparenten Entscheidungsprozessen ausgesetzt und könnten zentralen berufsrechtlichen Schutzmechanismen beraubt werden. Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit würde so langfristig erodieren.

Bundesweite Absage dringend gefordert: Verbraucher vor Versicherer-Interessenkonflikten schützen effektiv

Rechtsschutzversicherer sind auf Profitabilität ausgerichtet und zielen darauf ab, Auszahlungen in Grenzen zu halten, während Prämieneinnahmen gesteigert werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt davor, Deckungsprüfung und Rechtsberatung unter einem Dach zu vereinen, weil dies systemische Interessenkonflikte sicherstellt. Wenn derselbe Anbieter sowohl die Deckung autorisiert als auch rechtlichen Rat liefert, wird die Neutralität der Beratung infrage gestellt. Derartige Konflikte bleiben für Mandantinnen und Mandanten oft verborgen.

Anwaltsintervention zwingt Versicherer oft erst nach schrittweiser gerichtlicher Deckungsprüfung

Wenn Rechtsschutzversicherer eigenständig über Deckungszusagen entscheiden, zeigt sich oft eine Verzögerungsstrategie, durch die Mandantinnen und Mandanten kostspielige Konflikte eingehen müssen, bevor ein Beschluss steht. Einzig gerichtliche Klagen erzwingen daraufhin die tatsächliche Kostenübernahme. Die anwaltliche Berufsordnung schützt Mandantinnen und Mandanten dagegen durch klare Regelungen zur Unabhängigkeit und Treuepflicht. Eine Delegation dieser Verantwortung an Versicherungsunternehmen würde jedoch betriebswirtschaftliche Prioritäten über Verbraucherschutz stellen und die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche unnötig erschweren.

Beratungskompetenz an Versicherer gefährdet schwerwiegend Verbraucherschutz und essentielle Mandanteninteressen

Dr. Ulrich Wessels bewertet den Vorschlag als gefährliche Sonderregel zugunsten von Rechtsschutzversicherern auf Kosten der Mandanten. Er argumentiert, dass eine isolierte organisatorische Trennung innerhalb eines Versicherungsunternehmens die naturgegebenen Interessenskonflikte nicht eliminiere. Versicherungsunternehmen würden aus ökonomischer Logik heraus immer ihre Eigeninteressen an die oberste Stelle setzen. Dadurch drohten verzögerte oder verweigerte Deckungszusagen, die den Rechtsschutz für Mandanten massiv einschränkten.

BRAK fordert definitiv unmissverständlich klare Absage der bundesweiten Versichererberatungspläne

Dank der gemeinsamen Initiative der Bundes- und Landesrechtsanwaltskammern wird eine eigenständige Rechtsberatung gegen wirtschaftliche Einflüsse verteidigt. Transparente Interessenabwägung und verlässlicher Verbraucherschutz stehen im Zentrum. Mandantinnen und Mandanten bleiben vor willkürlichen Kostenverweigerungen geschützt und können auf eine neutral gestaltete Deckungsprüfung vertrauen. Die strikten berufsrechtlichen Vorgaben werden dadurch gestärkt, wodurch der Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes gewahrt bleibt und das Vertrauen in das Anwaltswesen erhalten wird.

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