Zweifel an Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen bei Mercedes

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Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG, eingereicht im Namen von etwa 2.800 Verbrauchern durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), nähert sich ihrer Entscheidung. Am 28. März 2024 wird das Oberlandesgericht Stuttgart über den Fall urteilen. Bereits bei der zweiten Verhandlung im September 2023 äußerte der Vorsitzende Richter, Thilo Rebmann, vorläufige Einschätzungen, die auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den betroffenen Fahrzeugen hindeuteten. Es wurde sogar vermutet, dass Mercedes absichtlich und sittenwidrig gehandelt haben könnte. Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den vzbv in diesem Verfahren vertritt, ist zuversichtlich, dass die Verbraucher eine positive Entscheidung in der Klage erwarten können.

EuGH und BGH: Verbraucher profitieren von neuen Urteilen gegen Mercedes

Die neuen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) haben die Rechtslage für Verbraucher deutlich verbessert. Insbesondere der BGH hat entschieden, dass fahrlässiges Handeln ausreicht, um Schadensersatzansprüche in Bezug auf Diesel-Fahrzeuge geltend zu machen. Dies ist ein bedeutender Schritt, der den Verbrauchern ermöglicht, einfacher gegen mögliche Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen vorzugehen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Die renommierte Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betont, dass die Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG gute Erfolgsaussichten haben. Dies ist insbesondere auf die neue Rechtsprechung des EuGH und des BGH zurückzuführen. Der BGH hat die Anforderungen für erfolgreiche Diesel-Klagen deutlich gesenkt. Seit dem Urteil vom 26. Juni 2023 ist es ausreichend, fahrlässiges Handeln nachzuweisen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Vorher war der Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit erforderlich. Das Gericht hat klargestellt, dass es die neue Rechtsprechung umsetzen wird, was eine positive Nachricht für die Verbraucher ist und Mercedes teuer zu stehen kommen könnte.

Gericht bestätigt Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen in Mercedes-Dieselmotoren

Während der zweiten Verhandlung hat das Oberlandesgericht Stuttgart Bedenken geäußert, ob die Abschalteinrichtungen in den betroffenen Fahrzeugmotoren rechtlich zulässig sind. Obwohl die EU-Verordnung solche Einrichtungen verbietet, gibt es Ausnahmen. Der EuGH und der BGH haben diese Ausnahmen jedoch sehr eng ausgelegt. Das Gericht in Stuttgart hat klargestellt, dass es die Entscheidungen des BGH nicht anzweifeln möchte. Dies deutet darauf hin, dass die Abschalteinrichtungen in den Mercedes-Dieselmotoren unzulässig sind. Zudem gibt es Hinweise auf vorsätzliches und sittenwidriges Verhalten seitens Mercedes bei den Euro6-Motoren. Bereits drei Mercedes-Mitarbeiter wurden strafrechtlich belangt, und das Gericht verlangt von Mercedes weitere Informationen.

Neue BGH-Rechtsprechung begünstigt Verbraucher in Diesel-Klage gegen Mercedes

Die aktuelle Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG bietet den Verbrauchern große Aussichten auf Schadensersatz. Das Gericht hat Hinweise darauf gefunden, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren der betroffenen Fahrzeuge vorhanden sind. Eine mögliche Verurteilung aufgrund fahrlässigen Handelns wäre im Einklang mit der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dieser sieht Schadensersatzansprüche zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises vor. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Verurteilung aufgrund vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns, was zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen könnte. Ein Urteil gegen Mercedes hätte möglicherweise auch Auswirkungen auf andere Diesel-Klagen gegen den Autobauer.

Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen: Entscheidung in Mercedes-Klage naht

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