Autohaftpflicht abmelden

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Wer seine Autohaftpflicht abmelden möchte, sollte einiges beachten. Grundsätzlich kann ein Jeder sein Auto selbst abmelden, wenn das Auto vorübergehen nicht benutzen möchte oder wenn es beispielsweise nach einem Umfall verschrottet werden muss. Wer es bequem haben möchte, kann auch seine Autohaftpflicht abmelden von Dienstleistern lassen. Günstiger und oft auch schneller ist es, wenn man selber Hand anlegt.

Autohaftpflicht abmelden

Wenn Sie ihre Autohaftpflicht abmelden möchten, führt Sie der Weg zuallererst zur Kfz-Zulassungsstelle. Dieser Behördengang ist nicht kostenfrei, also nehmen Sie am Besten ein wenig Kleingeld mit. Üblicherweise kostet die Kfz-Abmeldung unter zwanzig Euro, aber man kann bei Behörden durchaus auch Überraschungen erleben.

Wunschkennzeichen ade

Haben Sie ihr Auto und damit die Autohaftpflicht abmelden können, dann kann es passieren, dass ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen von einem anderen Bürger bei dessen Anmeldung verwendet wird. Damit haben Sie keinen Zugang mehr zu ihrem bisherigen Wunschkennzeichen.

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

Was Sie ebenfalls zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle mitbringen sollten, das sind die folgenden Unterlagen.

  1. die Zulassungsbescheinigung Teil I (das ist der Fahrzeugschein)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil II (das ist der Fahrzeugbrief)
  3. die Kennzeichen (diese bitte abschrauben)
  4. der Verwertungsnachweis (nur wenn das Auto endgültig abgemeldet wird)

Sobald Sie auf der Zulassungsstelle die Kfz-Kennzeichen vorlegen, werden auf diesen die AU-Plakette und die TÜV-Plakette entfernt.

Die Autohaftpflicht nur vorübergehend abmelden?

Wie lange Sie ihr Autto abgemeldet lassen ist Ihnen überlassen. Die behörden unterscheiden mittlerweile nicht mehr zwischen Stilllegung und Abmeldung. Was Sie allerdings beachten sollten, das ist die Sieben-Jahres-Frist. Ist ihr Auto nämlich länger als sieben Jahre abgemeldet, müssen die Papiere neu beantragt werden. Eventuell kann es Sinn machen das Auto zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten kurz vor Ablauf der Frist erneut anzumelden.

Das Finanzamt hört mit beim Autohaftpflicht abmelden

Während man früher noch das Finanzamt über die Abmeldung der Autohaftpflicht informieren musste, erfolgt jetzt eine Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle an das Finanzamt. So erfährt das Finanzamt davon, dass Sie ihr steuerpflichtiges Fahrzeug nicht mehr nutzen. Da nunmehr keine Kfz-Steuer mehr anfällt, wird ein eventuell bereits mehr gezahlter Betrag innert weniger Tage auf ihr Bankkonto erstattet.

Die Autohaftpflicht wird nach dem Abmelden benachrichtigt

Ihre Kfz-Versicherung erfährt ebenfalls von der Kfz-Zulassungsstelle von der Abmeldung. Haben Sie hier mehr Beitrag bezahlt als bis zum Tag der Abmeldung fällig gewesen wäre, erfolgt seitens der Autohaftpflicht-Versicherung eine Rücküberweisung des zuviel gezahlten Betrags. Dazu erhalten Sie ebenfalls wie vom Finanzamt einen Bescheid über die Details zur Abrechnung zugesandt.


Bildnachweis: © Fotolia – Robert Kneschke

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