Wichtiger Hinweis für Biker: Versicherungsschutz vor erster Fahrt checken!

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Der Bund der Versicherten e. V. informiert Motorradenthusiasten über wichtige Aspekte bei der Auswahl ihrer Versicherungsverträge. Vor dem Start in die neue Saison wird den Fahrern dringend geraten, ihren aktuellen Versicherungsschutz zu überprüfen. Insbesondere die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Voraussetzung für Motorradfahrer. Zusätzlich wird der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfohlen, um ein erweitertes Maß an Versicherungsschutz zu erhalten.

BdV-Pressesprecherin: Diebstahl, Kurzschluss und Wildschäden – Was deckt die Teilkasko ab?

Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV (Bund der Versicherten), erläutert die Unterschiede zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko schützt Fahrzeughalter vor spezifischen Risiken wie Diebstahl, Kurzschlüssen an der Verkabelung und Wildschäden. Dies gibt den Versicherten die Sicherheit, dass sie im Falle solcher Ereignisse finanziell abgesichert sind. Die Vollkasko geht über diesen Schutz hinaus und deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus ab. Somit bietet sie einen umfassenderen Versicherungsschutz für Fahrzeughalter, der auch bei Schäden infolge ihrer eigenen Handlungen greift.

Pflichtversicherung in Deutschland: Haftpflichtschutz ist unerlässlich

Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die einem Dritten durch die Handlungen des Versicherungsnehmers entstehen, werden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ein konkretes Beispiel wäre ein Unfall, der von einer Person mit ihrem Motorrad verursacht wird und bei dem eine andere Person verletzt wird. In solchen Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und eventuelle Schadensersatzforderungen. Es wird empfohlen, eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung zu haben, um eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.

Teilkasko beachten: Grob fahrlässiges Verhalten kann Versicherungsansprüche beeinflussen

Um zusätzliche Absicherung für das Motorrad zu gewährleisten, bietet sich die Möglichkeit einer Kaskoversicherung an. Durch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung sind verschiedene Risiken wie Diebstahl, Kurzschlüsse an der Verkabelung, Glasbruch, Brand, Hagel oder Wildschäden abgedeckt. Es ist ratsam, bei der Wahl der Teilkaskoversicherung darauf zu achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur unter dieser Voraussetzung werden Schäden auch dann erstattet, wenn das Motorrad beispielsweise entgegen einer Sturmwarnung im Freien abgestellt wird und dadurch ein Schaden entsteht.

Kostenfaktor Vollkasko: Wann lohnt sich die umfassende Absicherung für wertvolle Maschinen?

Im Falle von selbst verschuldeten Unfällen deckt die Teilkaskoversicherung keine Schäden ab. Deshalb ist es für Motorradfahrer ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, die auch Vandalismusschäden abdeckt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Prämien für Vollkaskoversicherungen in der Regel aufgrund des erhöhten Unfallrisikos von Motorradfahrern recht hoch sind. Versicherungsunternehmen haben häufig strenge Annahmerichtlinien. Daher sollten Motorradfahrer sorgfältig abwägen, ob ein Vollkaskoschutz für sie notwendig ist, basierend auf der geforderten Prämie, empfiehlt Boss.

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