Anklage gegen Polin: Staatsanwaltschaft geht gegen Polin wegen illegalem Autorennen mit 180 km/h und Unfallflucht vor

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Auf der Landstraße bei Hannover starben zwei Kinder infolge eines illegalen Autorennens. Einer der Unfallverursacher, eine Frau, war bereits in der Vergangenheit wegen zu schnellen Fahrens auffällig geworden.

Illegales Autorennen brachte den Tod: Zwei kleine Jungen sterben auf der Landstraße

Mehrere Menschen und zwei tote Kinder als Ergebnis des Verkehrsunfalls bei Barsinghausen (Foto: AdobeStock - Olivier-Tuffé 1982834)

Mehrere Menschen und zwei tote Kinder als Ergebnis des Verkehrsunfalls bei Barsinghausen (Foto: AdobeStock – Olivier-Tuffé 1982834)

Ihre Freude an illegalen Autorennen brachte zwei Kindern den Tod: Die beiden starben bei einem Unfall, der durch Ewa P. und Marco S. verursacht worden war. Schauplatz des Unglücks war eine Landstraße in der Nähe von Barsinghausen bei Hannover. Die Angeklagte, selbst Mutter von drei Kindern, war in der Vergangenheit schon wegen Raserei auffällig geworden.

Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, soll Ewa P. zu ihren Kollegen gesagt haben, dass sie zwar Blitzerbescheide erhalte, diese aber nach Polen zu ihrer Schwester sende. Die Dame hätte nichts dagegen, wenn sie ihren Führerschein verlieren würde. Einer der befragten Kollegen gab an, dass sich P. selbst in diesen Worten geäußert habe.

Die FAZ gab Aussagen eines weiteren Kollegen von P. wieder, der sie als „Schumi“ und „Bleifuß“ bezeichnete. Die Putzkraft habe immer wieder wechselnde, hochmotorisierte Fahrzeuge gehabt, deren Herkunft fraglich sei. Den Fahrstil von Ewa P. beschrieb der Kollege als mehr als rasant, außerdem sprach er von Überholmanövern auf der Landstraße, bei denen 150 km/h keine Seltenheit gewesen seien.

Tödliche Unfall: Kinder sterben bei Unfall durch Raserei mit mehr als 110 km/h zu schnell

Den tödlichen Überholvorgang versuchte Ewa P. zu verteidigen und ließ über ihre Dolmetscherin verkünden, dass sie einen angemessenen Fahrstil pflege und eine gute Fahrerin sein. Sie hätte in der Vergangenheit noch nie einen Unfall gehabt. Das Überholen des Marco S. in der Kurve sei nicht geglückt, daher wollte sich P. angeblich wieder zurückfallen lassen und hinter dem Fahrzeug einscheren.

Die FAZ gab weiter an, dass Ewa P. wohl nach dem Streifen eines entgegenkommenden Mercedes ins Schleudern geriet. Der Versuch des Einscherens war fehlgeschlagen. Danach traf ihre Beifahrerseite das Familienauto mit den beiden Jungen frontal.

Der Unfallgutachter gab in seiner Auswertung an, dass Ewa P. bedingt durch das hohe Tempo gar keine Chance mehr gehabt hatte, um den Unfall zu verhindern. Durch den Aufprall ihres Audi A6, der mit 250 PS äußerst hochmotorisiert war, wurden die Kinder im Auto zerquetscht. Die zwei- und sechsjährigen Unfallopfer verstarben an der Unfallstelle bzw. im Krankenhaus. Die Auswertung des Dashcam-Videos zeigte, dass Ewa P. an einer Stelle, an der nur 70 km/h erlaubt gewesen wären, mit 180 km/h unterwegs war. Die „Bild“ berichtete darüber.

Unfallflucht der Polin ist ein weiteres Thema

Ewa P. sagte aus, dass sie sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe und deshalb die falsche Entscheidung traf, als sie das Überholmanöver startete. Die Unfallverursacherin gab ferner an, dass es für sie „unerträglich“ sei, mit der Schuld zu leben. Gestellt hatte sie sich nach ihrer Unfallflucht dennoch nicht, es lag ein internationaler Haftbefehl vor. Der Unfall selbst war am Nachmittag des 25. Februar 2022 passiert, festgenommen wurde P. am 20. September 2022 in Polen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage.

Marco S. und Ewa P. sind wegen des illegalen Autorennens angeklagt, das zu dem tödlichen Unfall geführt hat. Außerdem wird ihnen die Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Für Ewa P. geht die Anklage sogar noch weiter, der Staatsanwaltschaft zufolge habe sie ein Mordmerkmal vorzuweisen. Sie habe den eigenen Pkw verwendet, der in dem Fall als „gemeingefährliches Mittel“ gilt. P. habe in Kauf genommen, dass ein schwerer Unfall passieren könnte.

An zehn Verhandlungstagen soll die Schuld der beiden Beteiligten geklärt werden, wobei sowohl Marco S. als auch Ewa P. bestreiten, dass sie ein illegales Autorennen gefahren sind. Das Urteil soll am 30. März bekannt gegeben werden.

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